Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 341.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1409
BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 341.63 (https://dejure.org/1963,1409)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1963 - VIII C 341.63 (https://dejure.org/1963,1409)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1963 - VIII C 341.63 (https://dejure.org/1963,1409)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvR 555/67

    Kinderzuschlag für "Enkelpflegekinder"

    Umstritten war die Frage, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag auch dann erhoben werden konnte, wenn der Beamte die besondere Bindung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu seinem Enkelkind nicht hergestellt hatte; im Gegensatz zur Praxis der Verwaltung sah die Rechtsprechung diese engere Bindung wegen der Verwandtschaft zwischen Großeltern und Enkeln nicht als Anspruchsvoraussetzung an (BAG, Urteil vom 27. März 1962 - 3 AZR 158/61 -, AP Nr. 1 zu § 18 BBesG ; BVerwG, Urteil vom 26. September 1963 - VIII C 341.63 -, Buchholz 235 Nr. 3 zu § 18 BBesG ).
  • BVerwG, 18.07.1967 - II C 59.67

    Gewährung eines Kinderzuschlages für Enkel eines Beamten nach der Regelung für

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26. September 1963 - BVerwG VIII C 341.63 - [Buchholz BVerwG 235, § 18 BBesG Nr. 3]) hat zu § 18 Abs. 1 Nr. 5 BBesG u.F. ausgeführt, das Gericht stelle bei der Gewährung von Kinderzuschlag sowohl für ein Pflegekind als auch für einen Enkel auf ein dem Eltern-Kind-Verhältnis ähnliches familienhaftes Verhältnis ab; angesichts der natürlichen Bindungen zwischen Enkeln und Großeltern müßten aber unterschiedliche Maßstäbe für die Feststellung eines dem Eltern-Kind-Verhältnis angenäherten faktischen Verhältnisses gelten; deshalb schließe bei Enkeln - anders als bei Pflegekindern - das Weiterbestehen von Beziehungen zwischen dem Kinde und seinem natürlichen Elternteil ein dem Eltern-Kind-Verhältnis angenähertes Verhältnis zum Großvater nicht aus, und zwar selbst dann nicht, wenn der Elternteil in die Wohnung des Großvaters mit aufgenommen ist.
  • BVerwG, 18.07.1967 - II C 94.67

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines Kinderzuschlags für seinen Enkel -

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26. September 1963 - BVerwG VIII C 341.63 - [Buchholz BVerwG 235, § 18 BBesG Nr. 3]) hat zu § 18 Abs. 1 Nr. 5 BBesG u.F. ausgeführt, das Gericht stelle bei der Gewährung von Kinderzuschlag sowohl für ein Pflegekind als auch für einen Enkel auf ein dem Eltern-Kind-Verhältnis ähnliches familienhaftes Verhältnis ab; angesichts der natürlichen Bindungen zwischen Enkeln und Großeltern müßten aber unterschiedliche Maßstäbe für die Feststellung eines dem Eltern-Kind-Verhältnis angenäherten faktischen Verhältnisses gelten, deshalb schließe bei Enkeln - anders als bei Pflegekindern - das Weiterbestehen von Beziehungen zwischen dem Kinde und seinem natürlichen Elternteil ein dem Eltern-Kind-Verhältnis angenähertes Verhältnis zum Großvater nicht aus, und zwar selbst dann nicht, wenn der Elternteil in die Wohnung des Großvaters mit aufgenommen ist.
  • BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 148.63

    Rechtsmittel

    Zu der Frage, worin diese besondere zusätzliche Leistung des Beamten für sein Enkelkind zu sehen ist, hat das erkennende Gericht in seinen Urteilenvom 26. September 1963 - BVerwG VIII C 295.63 - und - BVerwG VIII C 341.63 - Buchholz BVerwG 235, § 18 Nr. 3 = JR 1964 S. 357 = DÖD 1964 S. 192, bereits Stellung genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht